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Übersetzer, Revisor und Post-Editor: Welche Qualifikationen verlangen ISO 17100 und ISO 18587?
Lesezeit: ca. 14 Minuten | Autor: Redaktion LinquaCert
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Post-Editor Qualifikation
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ISO 18587 Anforderungen
ISO 17100 und ISO 18587 legen verbindlich fest, wer in einem zertifizierten Übersetzungsprozess welche Aufgaben übernehmen darf. Für Inhaber und Qualitätsmanager von Übersetzungsbüros ist das keine abstrakte Normenfrage: Wer im Zertifizierungsaudit keine belastbaren Qualifikationsnachweise für Übersetzer, Revisoren und – sofern Post-Editing im Einsatz ist – Post-Editoren vorlegen kann, riskiert die Norm-Konformität des gesamten Workflows. Dieser Artikel erklärt systematisch, welche Anforderungen beide Normen stellen, wie sie sich voneinander unterscheiden und wie ein Übersetzungsbüro die Dokumentation wasserdicht aufbaut.
Kurz zusammengefasst
ISO 17100 definiert drei Qualifikationswege für Übersetzer – Hochschulabschluss, verwandtes Studium mit Berufserfahrung oder nachgewiesene langjährige Praxis – und verlangt für Revisoren dieselbe formale Eignung, ergänzt um Revisionskompetenz.
ISO 18587 regelt eigenständig die Anforderungen an Post-Editoren und gilt ausschliesslich für Workflows, in denen maschinell erzeugter Übersetzungsoutput von einer menschlichen Fachkraft überarbeitet wird – dieser Prozess fällt nicht unter ISO 17100.
Übersetzungsbüros tragen die Pflicht, Qualifikationsnachweise für alle eingesetzten Sprachfachleute systematisch zu dokumentieren und im Zertifizierungsaudit nachweisbar vorzuhalten.
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⚠ Wichtiger Hinweis
ISO 17100 und ISO 18587 sind eigenständige Normen mit klar getrennten Anwendungsbereichen. Workflows, bei denen maschinell erzeugter Übersetzungsoutput anschliessend von einem Post-Editor überarbeitet wird, fallen unter ISO 18587 – nicht unter ISO 17100. Beide Normen befinden sich derzeit in Überarbeitung; solange eine neue, verbindliche Norm nicht veröffentlicht ist, gelten ausschliesslich die aktuell gültigen Fassungen von ISO 17100 und ISO 18587.
Das Wichtigste in Kürze
ISO 17100 schreibt für Übersetzer und Revisoren drei konkrete Qualifikationspfade vor und verlangt den schriftlichen Nachweis der jeweiligen Eignung – unabhängig davon, ob die Person festangestellt oder freiberuflich tätig ist.
ISO 18587 definiert eigene Kompetenzanforderungen für Post-Editoren: Übersetzungskompetenz, Sprachkompetenz im relevanten Sprachpaar sowie nachgewiesene Erfahrung im Umgang mit maschinellen Übersetzungen sind zentrale Voraussetzungen.
Fehlende oder lückenhafte Qualifikationsdokumentation ist einer der häufigsten Befunde bei Zertifizierungsaudits und kann die Ausstellung oder Erneuerung eines ISO-Zertifikats gefährden.
Praxis-Einschätzung der Experten von LinquaCert
„In der Auditorpraxis zeigt sich immer wieder, dass Übersetzungsbüros die Norm-Anforderungen an Übersetzerqualifikationen inhaltlich kennen, die Dokumentation aber lückenhaft führen. Besonders häufig fehlen schriftliche Nachweise für Alternativqualifikationen – also für Übersetzer, die über Berufserfahrung statt über ein Übersetzungsstudium verfügen. Wer seine Personalakte normkonform aufbaut, spart sich im Audit erheblichen Erklärungsaufwand.“
— Experten von LinquaCert
1. Welche Qualifikationen schreibt ISO 17100 für Übersetzer vor?
ISO 17100 ist die internationale Norm für Übersetzungsdienstleistungen. Sie definiert die Mindestanforderungen an Prozesse, Ressourcen und Kompetenzen – und steht im Geltungsbereich ausdrücklich für Übersetzungen, die ohne maschinell erzeugten Übersetzungsoutput als Grundlage entstehen. Für Übersetzer legt die Norm fest, dass diese nachweislich über Translationskompetenz, Sprach- und Textkompetenz, Fachkompetenz sowie Recherche- und Informationsverarbeitungskompetenz verfügen müssen. Die formale Qualifikation – also der Bildungs- oder Erfahrungsnachweis – ist dabei der dokumentarische Anker, der all diese Kompetenzen belegt. Die Norm unterscheidet drei gleichwertige Qualifikationspfade, die ein Übersetzer erfüllen muss, um in einem ISO-17100-konformen Prozess eingesetzt werden zu dürfen.
2. Welche formalen Ausbildungswege erfüllen die Anforderungen der ISO 17100?
ISO 17100 erkennt für Übersetzer drei Ausbildungs- bzw. Qualifikationswege an:
- Weg 1: Hochschulabschluss in Übersetzung oder Dolmetschen (Bachelor, Master oder äquivalent).
- Weg 2: Hochschulabschluss in einem anderen Fachbereich, kombiniert mit mindestens zwei Jahren nachgewiesener Berufserfahrung als Übersetzer.
- Weg 3: Mindestens fünf Jahre nachgewiesene Berufserfahrung als Übersetzer, ohne Hochschulabschluss in Übersetzung oder einem verwandten Fach.
Alle drei Wege sind gleichwertig. Entscheidend ist, dass der gewählte Weg für jeden eingesetzten Übersetzer schriftlich nachgewiesen und im Rahmen der Qualifikationsdokumentation des Übersetzungsbüros abrufbar ist.
3. Zählt ein Hochschulabschluss in Übersetzungswissenschaft als ISO-17100-Qualifikation?
Ja. Ein Hochschulabschluss in Übersetzung, Translatologie, Übersetzungswissenschaft oder Dolmetschen erfüllt unmittelbar und ohne zusätzliche Erfahrungsvoraussetzung den ersten Qualifikationsweg der ISO 17100. Der Abschluss muss auf Hochschulniveau erfolgt sein – also in der Regel mindestens auf Bachelor-Niveau – und das Sprachpaar, in dem der Übersetzer tätig ist, muss zum Studienabschluss passen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Zeugnisses oder Diploms. Für Übersetzungsbüros ist dieser Weg administrativ am einfachsten zu dokumentieren, da ein einziges Dokument die formale Eignung belegt.
4. Welche Alternativqualifikationen akzeptiert ISO 17100 ohne Übersetzungsstudium?
Übersetzer ohne Abschluss in Übersetzung oder Dolmetschen können ihre Eignung über zwei alternative Wege nachweisen. Wer einen Hochschulabschluss in einem anderen Fach – etwa Rechtswissenschaft, Medizin, Ingenieurwesen oder Wirtschaft – vorweisen kann, benötigt zusätzlich mindestens zwei Jahre dokumentierte Berufserfahrung als Übersetzer. Wer über keinen fachlich verwandten Hochschulabschluss verfügt, muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Übersetzer nachweisen. In beiden Fällen müssen Abschluss und Erfahrung dokumentiert und belegt sein – Selbstauskunft allein reicht für eine normkonforme Qualifikationsprüfung nicht aus. Für Büros, die mit freiberuflichen Spezialisten aus technischen oder juristischen Fachbereichen arbeiten, ist Weg 2 besonders praxisrelevant.
5. Wie viele Jahre Berufserfahrung verlangt ISO 17100 als Nachweis?
ISO 17100 nennt zwei Schwellenwerte: zwei Jahre für Übersetzer mit einem Hochschulabschluss in einem anderen Fachbereich und fünf Jahre für Übersetzer ohne einschlägigen Hochschulabschluss. Die Jahre zählen als tatsächlich geleistete Tätigkeit als Übersetzer – also nicht als allgemeine Berufsjahre in einem anderen Bereich. Für Teilzeitübersetzer oder Freelancer mit wechselndem Auftragsvolumen ist die Frage, wie die relevante Erfahrung dokumentiert wird, in der Praxis durchaus komplex. Die Norm gibt keine genaue Berechnungsmethode vor; entscheidend ist, dass das Büro eine nachvollziehbare Grundlage für die Einschätzung vorlegen kann.
6. Was gilt als anerkannte Berufserfahrung im Sinne von ISO 17100?
Als anerkannte Berufserfahrung im Sinne von ISO 17100 gilt die nachweisliche Tätigkeit als Übersetzer – also die aktive Erstellung schriftlicher Übersetzungen im beruflichen Kontext. Relevante Belege können Referenzlisten, Arbeitsverträge, Abrechnungsnachweise, Auftragsbestätigungen oder Zeugnisse sein. Für freiberufliche Übersetzer empfehlen sich Kundenreferenzen oder Projektlisten mit Angabe von Zeitraum, Sprachpaar und Fachbereich. Was nicht als einschlägige Erfahrung zählt, ist allgemeine Spracharbeit ohne Übersetzungscharakter, etwa reine Redaktions- oder Korrekturarbeit in einer Fremdsprache ohne Quelltext.
7. Welche Sprachkompetenz müssen Übersetzer nach ISO 17100 nachweisen?
ISO 17100 setzt voraus, dass Übersetzer sowohl über Kompetenz in der Ausgangssprache als auch über muttersprachliche oder muttersprachlich gleichwertige Kompetenz in der Zielsprache verfügen. Die Zielsprachkompetenz steht im Vordergrund: Übersetzer sollen grundsätzlich in ihre Muttersprache oder eine dieser gleichwertige Sprache übersetzen. Die Ausgangssprache muss auf Niveau eines kompetenten Lesers – also mit tiefem Textverständnis – beherrscht werden. Einen formalisierten Sprachtest schreibt die Norm selbst nicht vor; der Qualifikationsnachweis (Abschluss, Erfahrung, Herkunft) gilt als Indikator für die Sprachkompetenz. Zusätzlich kann das Büro eine eigene Qualifikationsprüfung durchführen und dokumentieren.
8. Was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Sprachpaar in ISO 17100?
ISO 17100 definiert das aktive Sprachpaar eines Übersetzers als die Kombination aus Ausgangssprache und Zielsprache, in der er tatsächlich Übersetzungen erbringt. Dieses Paar muss ausdrücklich nachgewiesen sein. Unter einem passiven Sprachpaar versteht die Norm Sprachkombinationen, die ein Übersetzer zwar beherrscht, aber nicht aktiv für die Übersetzung einsetzt – zum Beispiel eine dritte Sprache, aus der er referenziert, ohne in sie zu übersetzen. Für die formale Qualifikationsanforderung relevant ist ausschliesslich das aktive Sprachpaar. Für jeden Auftrag muss das Büro sicherstellen, dass der eingesetzte Übersetzer über eine nachgewiesene Qualifikation genau für das aktive Sprachpaar des jeweiligen Projekts verfügt.
9. Welche Nachweise müssen Übersetzer für ihre Fachkompetenz erbringen?
ISO 17100 verlangt über die formale Qualifikation hinaus, dass Übersetzer für das jeweilige Fachgebiet eines Auftrags kompetent sind. Fachkompetenz kann durch einen einschlägigen Studienabschluss belegt sein – zum Beispiel einen rechtswissenschaftlichen Abschluss für Rechtsübersetzungen – oder durch nachweisliche langjährige Erfahrung in einem Fachbereich. Als Belege eignen sich Ausbildungszeugnisse, Zertifikate aus Weiterbildungen, Referenzlisten mit fachspezifischen Projekten oder Empfehlungsschreiben von Fachkunden. Das Übersetzungsbüro trägt die Pflicht, nicht nur die allgemeine Übersetzerqualifikation, sondern auch die Fachkompetenz für das konkrete Sprachpaar-Fachgebiet-Kombination zu dokumentieren.

10. Wie unterscheidet ISO 17100 zwischen Übersetzer, Revisor und Korrektor?
ISO 17100 definiert drei klar abgegrenzte Rollen im Übersetzungsprozess:
- Übersetzer: Die Person, die den Ausgangstext in die Zielsprache überträgt. Sie trägt die sprachliche und inhaltliche Erstverantwortung für die Übersetzung.
- Revisor: Eine zweite, vom Übersetzer unabhängige qualifizierte Fachkraft, die die Übersetzung zweisprachig prüft – also Ausgangs- und Zieltext vergleichend bewertet. Die Revision ist ein Pflichtschritt im ISO-17100-konformen Prozess.
- Korrektor: Eine Person, die den Zieltext einsprachig auf formale Korrektheit prüft (Orthographie, Grammatik, Layout). Korrektoren müssen keine Übersetzerqualifikation im Sinne der Norm erfüllen, da ihre Aufgabe keinen zweisprachigen Vergleich einschliesst.
Die Revision ist für Übersetzungsbüros der anspruchsvollste Pflichtschritt, weil sie eine vollwertig qualifizierte zweite Fachkraft erfordert – und weil Übersetzer und Revisor nicht dieselbe Person sein dürfen.
11. Welche Qualifikationen verlangt ISO 17100 speziell für den Revisor?
ISO 17100 stellt an Revisoren dieselben formalen Qualifikationsanforderungen wie an Übersetzer: Sie müssen einen der drei genannten Qualifikationswege erfüllen. Darüber hinaus schreibt die Norm vor, dass Revisoren über Revisionskompetenz verfügen – also in der Lage sein müssen, eine Übersetzung systematisch zweisprachig zu prüfen, inhaltliche Fehler zu erkennen und stilistische sowie terminologische Schwächen zu beurteilen. Diese spezifische Revisionskompetenz sollte ebenfalls dokumentiert sein, etwa durch Referenzen, nachgewiesene Revisionserfahrung oder entsprechende Weiterbildungen. Für Büros bedeutet das: Sie benötigen für jedes Sprachpaar mindestens zwei formal qualifizierte Personen – einen Übersetzer und einen Revisor.
12. Darf ein zertifiziertes Übersetzungsbüro nicht qualifizierte Übersetzer einsetzen?
Nein. Für Übersetzungsaufträge, die unter den Geltungsbereich des ISO-17100-Zertifikats fallen, dürfen ausschliesslich Übersetzer eingesetzt werden, die einen der drei Qualifikationswege der Norm erfüllen und deren Qualifikation nachweislich dokumentiert ist. Ein Büro, das im Rahmen seines zertifizierten Prozesses Personen ohne normkonforme Qualifikation einsetzt, verstösst gegen die Anforderungen der ISO 17100. Davon unberührt bleibt die Frage, ob das Büro bestimmte Aufträge ausdrücklich ausserhalb des Geltungsbereichs seines Zertifikats abwickelt. In diesem Fall muss klar und dokumentiert sein, dass dieser Auftrag nicht dem zertifizierten Prozess zugeordnet ist – was in der Praxis organisatorisch und kommunikativ anspruchsvoll sein kann.
13. Wie prüft ein Übersetzungsbüro die Qualifikationen seiner Übersetzer im Rahmen von ISO 17100?
Das Büro ist verpflichtet, vor dem Einsatz eines Übersetzers die relevanten Qualifikationsnachweise einzuholen und zu verifizieren. In der Praxis geschieht das über die Anforderung von Kopien relevanter Abschlusszeugnisse oder Diplome, die Abfrage von Berufserfahrung mit überprüfbaren Belegen sowie eine interne Dokumentation, die den jeweiligen Qualifikationsweg für jeden Übersetzer nachvollziehbar festhält. Manche Büros ergänzen diesen Prozess mit eigenen Qualifikationstests oder Probeübersetzungen. Das ist normativ nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber als zusätzlicher Qualitätsnachweis dienen und die Plausibilität der Qualifikationsdokumentation stärken.
14. Welche Dokumentationspflichten entstehen durch die Qualifikationsanforderungen der ISO 17100?
ISO 17100 verlangt, dass Übersetzungsbüros die Qualifikationen aller eingesetzten Sprachfachleute nachweisbar dokumentieren. Das umfasst typischerweise:
- Ein zentrales Verzeichnis aller eingesetzten Übersetzer und Revisoren mit Angabe des jeweils erfüllten Qualifikationswegs.
- Kopien oder digitale Ablage relevanter Zeugnisse, Diplome und Erfahrungsnachweise.
- Dokumentation der Fachkompetenz für eingesetzte Sprachpaar-Fachgebiet-Kombinationen.
- Nachvollziehbare Zuordnung von Übersetzern und Revisoren zu konkreten Aufträgen, sodass im Audit erkennbar ist, wer welchen Prozessschritt verantwortet hat.
Die Aktualität dieser Dokumentation muss laufend sichergestellt werden – insbesondere wenn neue Übersetzer oder Revisoren in den Pool aufgenommen werden.
15. Wie wirkt sich die ISO-17100-Qualifikation auf die Zertifizierung des Übersetzungsbüros aus?
Die Qualifikation der eingesetzten Sprachfachleute ist eine der zentralen materiellen Anforderungen der ISO 17100. Ein Übersetzungsbüro kann die Prozessanforderungen der Norm formal erfüllen – Projektmanagement, Kundenkommunikation, Qualitätsprüfung – und dennoch im Zertifizierungsaudit scheitern, wenn die Personalqualifikation nicht normkonform ist. Das ISO-Zertifikat nach ISO 17100 bestätigt, dass das Büro als Organisation in der Lage ist, qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen gemäss Norm zu erbringen. Diese Aussage ist nicht glaubwürdig, wenn die Personen, die die Übersetzungen erstellen und revidieren, die definierten Mindestvorgaben nicht erfüllen. Qualifikationsnachweise sind deshalb im Zertifizierungsverfahren von LinquaCert ein eigenständiger Prüfbereich.
16. Was passiert bei einem Zertifizierungsaudit, wenn Übersetzerqualifikationen fehlen?
Fehlende oder unvollständige Qualifikationsnachweise führen im Zertifizierungsaudit in der Regel zu einem Abweichungsbefund. Je nach Schwere und Umfang der Lücke kann dieser Befund als Hauptabweichung (die eine Ausstellung des Zertifikats verhindert, bis Abhilfe geleistet wurde) oder als Nebenabweichung (mit Fristsetzung zur Korrektur) eingestuft werden. Im LinquaCert-Verfahren wird die Qualifikationsdokumentation planmässig geprüft; Büros, die sich auf eine Erstzertifizierung oder eine Zertifikatserneuerung vorbereiten, sollten die Aktualität und Vollständigkeit ihrer Personalakten daher vor dem Auditgespräch systematisch überprüfen. Reaktives Nachliefern von Nachweisen während des Audits ist möglich, aber zeitaufwendig und vermeidbar.
17. Gelten für freiberufliche Übersetzer dieselben ISO-17100-Anforderungen wie für Festangestellte?
Ja. ISO 17100 unterscheidet bei den Qualifikationsanforderungen nicht nach Beschäftigungsform. Ob ein Übersetzer als Festangestellter, freiberuflicher Auftragnehmer oder externer Dienstleister tätig ist: Die Anforderungen an formale Qualifikation, Sprachkompetenz und Fachkompetenz gelten identisch. Das Übersetzungsbüro bleibt in jedem Fall für die Qualifikationsprüfung und -dokumentation verantwortlich. Gerade bei freiberuflichen Übersetzern, die für mehrere Agenturen gleichzeitig tätig sind, sollten Büros eine strukturierte Onboarding-Dokumentation aufbauen, die alle Qualifikationsnachweise verbindlich erfasst und regelmässig auf Aktualität überprüft.
18. Wie unterscheiden sich die Qualifikationsanforderungen von ISO 17100 und ISO 18587 für Post-Editoren?
ISO 18587 regelt das Post-Editing maschinell erzeugter Übersetzungen und definiert eigenständige Anforderungen an Post-Editoren. Diese sind nicht identisch mit den drei Qualifikationswegen der ISO 17100, aber vergleichbar strukturiert: Post-Editoren müssen über Übersetzungskompetenz – in der Regel nachgewiesen durch einen Abschluss in Übersetzung oder einschlägige Berufserfahrung als Übersetzer –, Sprachkompetenz im betreffenden Sprachpaar sowie eine spezifische Kompetenz im Umgang mit maschinell erzeugten Übersetzungen verfügen. Diese Post-Editing-Kompetenz ist ein eigenständiges Qualifikationsmerkmal, das über allgemeine Übersetzungserfahrung hinausgeht. Büros, die beide Normen nebeneinander anwenden, müssen klar zwischen Übersetzer-Qualifikation (ISO 17100) und Post-Editor-Qualifikation (ISO 18587) unterscheiden und beides getrennt dokumentieren.
19. Welche Rolle spielen ISO-17100-Qualifikationen bei der Bewertung von KI-gestützten Übersetzungsworkflows?
ISO 17100 gilt für Übersetzungsdienstleistungen, bei denen kein maschinell erzeugter Übersetzungsoutput als Arbeitsgrundlage dient. Sobald ein Workflow maschinell erzeugten Text als Ausgangspunkt für die menschliche Überarbeitung verwendet, handelt es sich um Post-Editing – und damit um den Geltungsbereich von ISO 18587, nicht von ISO 17100. Für Übersetzungsbüros, die KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, ist deshalb die Frage der Workflow-Zuordnung entscheidend: Wird ein vollständiger menschlicher Übersetzungsprozess durch unterstützende Werkzeuge ergänzt, oder entsteht die Übersetzung primär maschinell und wird anschliessend nachbearbeitet? Je nach Antwort gelten unterschiedliche Normen, Qualifikationsanforderungen und Dokumentationspflichten. Eine pauschale Gleichsetzung beider Prozessarten ist normativ nicht zulässig.
20. Wie lässt sich die ISO-17100-Qualifikation gegenüber Auftraggebern nachweisen?
Für Übersetzungsbüros ist das ISO-17100-Zertifikat selbst der stärkste externe Qualifikationsnachweis: Es belegt gegenüber Auftraggebern, dass die eingesetzten Übersetzer und Revisoren die Normanforderungen erfüllen und dass ein unabhängiger Dritter – im Fall von LinquaCert eine eigenständige Schweizer Zertifizierungsstelle – dies im Rahmen eines strukturierten Audits geprüft hat. Darüber hinaus können Büros in Ausschreibungen und Angebotsunterlagen die eingesetzten Qualifikationspfade transparent kommunizieren: Angaben zur durchschnittlichen Qualifikationsstruktur des Übersetzer-Pools, zur Revisionspraxis und zur Fachkompetenzabdeckung stärken das Vertrauen von Auftraggebern, besonders in regulierten Branchen wie Pharma, Recht oder Technik. Eine klare, strukturierte Kommunikation über Qualifikationsstandards ist ein nachweisbarer Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-zertifizierten Anbietern.
Qualifikationsanforderungen im Überblick: ISO 17100 vs. ISO 18587
| Kriterium | ISO 17100 – Übersetzer | ISO 17100 – Revisor | ISO 18587 – Post-Editor |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich | Menschliche Übersetzung ohne maschinellen Output als Basis | Zweisprachige Prüfung im ISO-17100-Prozess | Post-Editing maschinell erzeugter Übersetzungen |
| Qualifikationsweg 1 | Hochschulabschluss in Übersetzung/Dolmetschen | Wie Übersetzer (Weg 1–3) | Übersetzungskompetenz (Abschluss oder Erfahrung) |
| Qualifikationsweg 2 | Anderer Hochschulabschluss + mind. 2 Jahre Erfahrung als Übersetzer | + Nachgewiesene Revisionskompetenz | Sprachkompetenz im Sprachpaar |
| Qualifikationsweg 3 | Mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Übersetzer | Keine eigenständige dritte Option; Revisionskompetenz ergänzend | Kompetenz im Umgang mit maschinellen Übersetzungen (Post-Editing-Erfahrung) |
| Sprachkompetenz | Muttersprachliche Zielsprachkompetenz, kompetente Ausgangssprache | Wie Übersetzer | Sprachkompetenz im aktiven Sprachpaar |
| Personenidentität | Übersetzer ≠ Revisor (Pflicht) | Revisor ≠ Übersetzer (Pflicht) | Post-Editor prüft maschinellen Output eigenständig |
| Dokumentationspflicht | Zeugnisse, Erfahrungsnachweise, Fachkompetenz | Wie Übersetzer + Revisionsnachweis | Kompetenznachweis gemäss ISO 18587 |

Frequently asked questions
Kann ein Übersetzer gleichzeitig als Revisor für dasselbe Projekt tätig sein?
Nein. ISO 17100 schreibt ausdrücklich vor, dass Übersetzer und Revisor eines Projekts zwei unterschiedliche Personen sein müssen. Die Revision dient als unabhängige Qualitätsprüfung; Selbstkontrolle erfüllt diesen Zweck nicht. Büros müssen für jedes Sprachpaar mindestens zwei qualifizierte Personen nachweisen können.
Gilt ein Übersetzungsprozess mit maschineller Vorübersetzung noch als ISO-17100-konform?
Nein, nicht wenn der maschinell erzeugte Übersetzungsoutput die Arbeitsgrundlage für die menschliche Überarbeitung bildet. Dieser Prozess fällt unter ISO 18587. ISO 17100 gilt für Übersetzungen, die ohne maschinell erzeugten Übersetzungsoutput als Basis erstellt werden. Büros müssen beide Prozesstypen klar voneinander trennen und getrennt dokumentieren.
Was passiert, wenn ein langjähriger freiberuflicher Übersetzer keine formalen Zeugnisse mehr vorlegen kann?
ISO 17100 lässt den Nachweis über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als eigenständigen Qualifikationsweg zu. In diesem Fall sind alternative Belege – Referenzlisten, Kundenreferenzen, Abrechnungsdokumentation – vorzulegen. Das Büro muss diese Belege sorgfältig archivieren und im Audit als schlüssige Grundlage vorweisen können.
Qualifikationsnachweise normkonform aufbauen – und im Audit sicher bestehen
Die Qualifikationsanforderungen von ISO 17100 und ISO 18587 sind klar definiert – ihre korrekte Dokumentation ist jedoch in der Praxis anspruchsvoll. Büros, die ihren Qualitätsnachweis gegenüber Auftraggebern transparent machen und sich im Wettbewerb nachweisbar von nicht-zertifizierten Anbietern abheben wollen, profitieren von einer strukturierten Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit.
LinquaCert – unabhängige Schweizer Zertifizierungsstelle für Übersetzungsdienstleister – begleitet Übersetzungsbüros auf dem Weg zur ISO-17100- oder ISO-18587-Zertifizierung. Erfahren Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Schritte für Ihr Unternehmen relevant sind und wie der Ablauf konkret aussieht.
